AGB

§ 1 Teilnahme

Um am Zwergenbasar des Fördervereins Kita Zwergenland Bissenberg e.V. und am Onlineportal easybasar (www.easybasar.de) teilnehmen zu können, müssen Sie volljährig und voll geschäftsfähig sein. Außerdem müssen Sie sich bei uns registrieren (www.easybasar.de/registrieren). Diese Registrierung ist kostenfrei und kann jederzeit beidseitig widerrufen werden.

Nach erfolgreicher Registrierung können Sie über die Suchfunktion unter dem Menüpunkt Verkäufer/Basare unseren Basar einsehen und auch Ihre Verkäufernummer beziehen. Ohne diese Verkäufernummer können Sie an unserem Basar nicht teilnehmen.

Sollten Sie bereits unter easybasar ein Kundenkonto besitzen, können Sie sich darüber einloggen und unseren Basar auswählen. Sie erhalten automatisch Ihre Verkäufernummer, die Sie über die Teilnahme an unserem Zwergenbasar berechtigt.

§ 2 Warenbesitzer

Für alle Angebote sind Sie als Anbieter/in der Artikel selbst verantwortlich. Sie müssen rechtmäßige/r Eigentümer/in der angebotenen Artikel sein.

§ 3 Ware

Nur saubere, unbeschädigte Ware kommt zum Verkauf. Ferner behält sich der Veranstalter vor, für den Verkauf ungeeignete Ware (dreckig, kaputt, etc.) aus dem Sortiment zu entfernen. Sollten Sie bei Ihrer Restware durchgestrichene Etiketten zurück erhalten, handelte es sich hierbei um einen Artikel, der für den Verkauf ungeeignet war.

Es werden maximal 5 Paar Schuhe bis Größe 39 angenommen. Stofftiere sind vom Verkauf ausgeschlossen.

Eine Vollständigkeit der Artikel ist obligatorisch. Im Falle von verkaufter und unvollständiger Ware, behalten wir uns vor, die entsprechenden Kontaktdaten an den Käufer weiterzugeben, damit eine Rückerstattung des Kaufpreises erfolgen kann. Die prozentualen Abgaben an die Kita werden in diesem Fall nicht rückerstattet. Sollte nicht vollständige aber funktionsfähige Ware (z.B. Lego, Playmobil) angeboten werden, so ist dies deutlich durch Text oder Bild kenntlich zu machen.

Die maximale Abgabemenge beträgt 80 Artikel. Die Artikel müssen rechtzeitig im Onlineportal easyBasar erfassen (www.easybasar.de/artikel-erfassen) werden. Bei Nichteinhaltung der Frist wird der Ausschluss aus dem Zwergenbasar veranlasst und die wieder verfügbare Verkäufernummer anderweitig vergeben.

Die Ware ist durch den Lieferanten vor der Lieferung mit Größe, Artikelbeschreibung und Preis auszuzeichnen. Die Preisauszeichnung darf nur in 0,50 €-Schritten erfolgen.

§ 4 Etikettierung

Die Etiketten können vom Basarteam vorgedruckt werden. Die Anzahl ist auf 4 Bögen zu je 24 Etiketten (80 Artikel) pro Warenlieferant begrenzt. Bitte nur die Etiketten benutzen, die Sie von uns im entsprechenden Zeitraum erhalten!

Die Etiketten können gegen einen Abzug von 2,00 € pro Bogen vom Verkaufserlös vom zum Bekanntmachungstermin abgeholt werden.

Alternativ drucken Sie die Etiketten über das Onlineportal easybasar selbst aus. Hierzu stellt Ihnen das Basarteam gerne Blankobögen der Etiketten zu je 1,50 € pro Bogen zur Verfügung.

Die Etiketten müssen so auf der Ware angebracht sein, dass die Etiketten eine gute und sichtbare Haftung auf dem jeweiligen Material haben. Ggf. sind die Etiketten über separate Anhänger anzubringen. Es sind keine Sicherheitsnadeln oder Tackerklammern zum Befestigen der Etiketten gestattet. Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Ausschluss.

Ihre Verkäufernummer sollten Sie ebenfalls ausdrucken und gut sichtbar auf Ihren Warenboxen/-körben anbringen.

Diese können Sie über das Onlineportal easybasar ausdrucken.

§ 5 Kaufabwicklung

Dem Verkäufer wird eine Verkaufsprovison in Höhe von 12 % sowie eine Anmeldgebühr von 5,00 € belastet. Der Veranstalter des Zwergenbasars ist nur Vermittler der Artikel zwischen Käufer und Verkäufer. Eine Kaufabwicklung findet generell nur zwischen dem Verkäufer und dem Käufer statt.

§ 6 Verkaufserlös

Der Einbehalt aus den Verkaufserlösen sowie der Erlös aus dem Kuchenverkauf (zu 100%) kommen der Kindertagesstätte Zwergenland zugute.

§ 7 Haftung

Der Veranstalter des Zwergenbasars übernimmt keinerlei Haftung für die angebotenen Artikel und haftet nicht für nicht geleistete Zahlungen. Der Veranstalter des Zwergenbasars haftet ebenfalls nicht bei einem evtl. Verlust und dadurch entstehender Schäden.

§ 8 Vollmacht bei der Abholung von nicht verkaufter Ware

Für die Abholung der nicht verkauften Artikel durch eine fremde Person ist eine Vollmacht zwingend erforderlich. Der Check-In-Bericht, der dem Verkäufer via Mail am Vortrag des Basars zugestellt wird, dient als Vollmacht für diejenige Person, die die Ware zum Abholungszeitraum entgegennehmen darf. Hier ist aber dringend erforderlich, dass der Check-In-Bericht in digitaler oder physischer Form dem Basarteam unverzüglich vorgezeigt wird. Nicht abgeholte Artikel werden nach Basarende einem karitativen Zweck zugeführt.

§ 9 Kündigung

Die Teilnahme kann jederzeit ohne Angabe von Gründen verweigert oder gekündigt werden.
Das Basarteam hält sich ebenfalls vor, Verkäufer, die den AGB des Zwergenbasars nicht nachkommen, die Verkäufernummer zu entziehen, die Anmeldegebühr einzuholen und ggf. von zukünftigen Basaren auszuschließen.

§ 10 Änderung AGBs seitens des Veranstalters

Der Veranstalter des Zwergenbasars behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Sollten Sie mit der Änderung der AGB nicht einverstanden sein, haben Sie jederzeit die Möglichkeit Ihre Teilnahme zu beenden Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

§ 11 Änderung AGBs seitens des Zwergenbasars

Der Zwergenbasar behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Sollten Sie mit der Änderung der AGB nicht einverstanden sein, haben Sie jederzeit die Möglichkeit Ihre Teilnahme zu beenden Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken. Mit der Abgabe der Artikel zum Zwecke des Verkaufes erkennt der Verkäufer diese AGB ́s uneingeschränkt an.